Ergonomie am Arbeitsplatz:
Die gesunde Gestaltung Ihre Büros oder Homeoffice

Es zieht und zwickt in Rücken und Nacken: Das kennen viele, die im Büro arbeiten. Die gute Nachricht: Das muss nicht sein. Oft haben sich schlicht ungesunde Gewohnheiten eingeschlichen, die sich leicht ändern lassen. Und oft lässt sich die Arbeitsumgebung anpassen, um die Arbeit rückenfreundlicher zu gestalten. In diesem Beitrag geben wir Ihnen Tipps, wie Sie mit einer ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung sich und Ihren Mitarbeitern das Arbeiten – und das Leben – erleichtern. Und, auch nicht ganz unwichtig, die rechtlichen Auflagen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erfüllen.

 

So wird die Arbeit rückenfreundlicher.

Beinahe jeder dritte Erwachsene leidet unter Rückenbeschwerden. Das ist nicht nur schmerzhaft für die Betroffenen, sondern auch teuer für den Arbeitgeber. Schon vor über zehn Jahren hat die Helmholtz-Gesellschaft berechnet, dass Rückenschmerzen allein in Deutschland jedes Jahr direkte und indirekte Kosten von 48,9 Milliarden Euro verursachen.

 

Schuld ist vor allem unsere Arbeitskultur des Sitzens.

Mit Rückenschmerzen kennen sich die meisten von uns aus – mit den eigenen und denen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn unsere Arbeit besteht vor allem aus einem: Sitzen. Die meisten von uns verbringen wohl mehr Zeit mit ihrem Bürostuhl als mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner. Siebeneinhalb Stunden am Tag sitzen wir. Darauf aber ist unser Körper nicht ausgelegt. Das Ergebnis dieser Fehlbelastung: Schmerzen.

 

Ergonomie am Arbeitsplatz.

Der Begriff Ergonomie setzt sich aus den griechischen Wörtern „ergon“ (Arbeit) und „nomos“ (Regel, Gesetz) zusammen. Unter ergonomischen Arbeitsbedingungen versteht man die Anpassung der Arbeitsbedingungen an den Menschen – und nicht umgekehrt. Es bedeutet aber auch weniger Beschwerden und krankheitsbedingte Abwesenheit.

6 Tipps für das schmerzfreie Büro.

 

1. Dynamisches Sitzen

Die beste Sitzhaltung ist immer die nächste. Hauptsache, man bewegt sich. Und genau das meint dynamisches Sitzen: Wenn Sie immer wieder Ihre Position verändern, ist das am gesündesten. Übrigens: Langes Stehen kann durch Überbeanspruchung der Beinmuskulatur genauso ungesund sein wie langes, unflexibles Sitzen. Aus diesem Grund empfehlen Arbeitsmediziner den häufigen Wechsel zwischen Stehen und Sitzen: Der Stellungswechsel wirkt zugleich entlastend und fordernd auf die Muskulatur.

2. Öfter mal aufstehen

Merkt man, dass man wieder in eine krumme Haltung verfällt, ist Abwechslung angesagt. Regelmäßig Pausen einlegen, sich strecken und aufrichten oder auch mal aufstehen. Als Arbeitgeber können Sie das unterstützen, indem Sie zum Beispiel Drucker so platzieren, dass Ihre Mitarbeiter aufstehen müssen, um sie zu nutzen. Und: Sie können die Politik der kleinen Wege vorleben, indem Sie beispielsweise beim Treppensteigen ein Beispiel geben.

3. Ergonomische Einrichtung und Umgebung

Mit der passenden Einrichtung unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter: Bürostuhl und Schreibtisch haben dabei die größte Bedeutung, da sie sich an die jeweiligen Körpermaße anpassen lassen. So wird auch beim längeren Sitzen eine optimale Haltung gewährleistet und Verspannungen und gesundheitlichen Schäden vorgebeugt. Ideal ist ein höhenverstellbarer Schreibtisch, sodass die Position immer wieder verändert werden kann. Sorgen Sie außerdem für:

  • eine ausreichende Beleuchtung– einen niedrigen Lärmpegel
  • etwa 10 m² Fläche
  • ausreichend große Bildschirme (möglichst mindestens 22 Zoll)
  • Pflanzen im Büro (verbessern die Raumluft und die Arbeitsatmosphäre)

4. Die richtige Einstellung

Die Bürostühle sollten höhenverstellbar sein und eine flexible Lehne haben, die sich den Bewegungen anpasst. Achten Sie zudem auf das richtige Verhältnis von Stuhl und Schreibtisch: Ober- und Unterschenkel sowie Ober- und Unterarme sollten im rechten Winkel zueinanderstehen, Tastatur und Maus sich auf einer Höhe mit Ellenbogen und Handflächen befinden.

 

Unsere Checkliste für Sie:

  • Stuhlhöhe: Sollte so eingestellt sein, dass die Füße flach auf dem Boden stehen und Ihre Ober- und Unterschenkel einen geöffneten rechten Winkel von über 90 Grad bilden.
  • Rückenlehne: Sollte so eingestellt sein, dass sie beim aufrechten Sitzen den Rücken stützt, Sie sich aber dennoch ohne Kraftaufwand nach hinten lehnen können.
  • Sitzfläche: Zwischen Sitzfläche und Kniekehle sollte ein mindestens zwei Finger breiter Abstand sein.
  • Armlehnen: Sollten so eingestellt sein, dass die Ellbogen locker aufliegen, ohne dass Sie die Schultern anheben müssen. Ebenfalls im geöffneten rechten Winkel.
  • Tischhöhe: Ob im Sitzen oder Stehen, auch hier gilt, dass die Ellbogen locker aufliegen sollten, ohne dass Ihre Schultern nach oben gedrückt werden.

 

5. Tipps fürs Tippen am Laptop

Der Laptop macht flexibles Arbeiten möglich. Gerade im Home-Office nutzen das viele. Doch nicht immer freut sich der Rücken über die krumme Haltung, die man dabei oft einnimmt. Mit der Zeit kann sich so die Nackenmuskulatur versteifen, Kopf- und Rückenschmerzen sind die Folge: der sogenannte Tech-Neck, vor dem auch die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie warnt.

Der lässt sich allerdings mit einem rückenfreundlich eingerichteten Arbeitsplatz vermeiden. Auch hier gilt: Die Bildschirmoberkante des Laptops sollte etwa auf Augenhöhe platziert sein – am besten mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch oder Notebookständer. Ratsam für den Rücken ist zudem, den Laptop mit Monitor, Maus und Tastatur zu ergänzen.

 

Rechtliche Verpflichtung zur Ergonomie an Bildschirmarbeitsplätze

By the way: Als Arbeitgeber tun Sie nicht nur Ihren Mitarbeitern etwas Gutes, Sie sind sogar dazu verpflichtet, den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter am Bildschirm sicherzustellen.

Auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert Arbeitgeber auf, ergonomische Erkenntnisse zur Arbeitsplatzgestaltung nicht außer Acht zu lassen. Denn § 5 ArbSchG verlangt eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung, mit der die Gefahren von nicht ergonomischen Arbeitsbedingungen aufgedeckt werden sollen. In diesem Fall besteht klarer Handlungsbedarf beim Unternehmensleiter.

Die Arbeitsstättenverordnung macht dazu klare Vorgaben:

  • Ihre Mitarbeiter müssen regelmäßig Bildschirmpausen machen können.
  • Sie sollten Ihnen wechselnde Arbeitshaltungen und ergonomische Bewegungsabläufe ermöglichen.
  • Bildschirme müssen in ergonomischen Abständen positioniert sein: ca. eine Armlänge, mit der oberen Bildschirmkante maximal auf Augenhöhe. Schreibtische und andere Arbeitsflächen sollten eine reflexionsarme Oberfläche besitzen und so stehen, dass die Augen nicht geblendet und belastet werden.
  • Ergonomie am Arbeitsplatz heißt auch, dass die Beleuchtung der Räumlichkeiten an die Beschäftigten angepasst wird.

Haben Sie Fragen?

Falls Sie Fragen zur ergonomischen Gestaltung Ihrer Arbeitsplätze haben: Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen – ganz so, wie Sie das von uns gewohnt sind!

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Sandrino Biele
Prokurist
Vertrieb / Innendienst